Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wermelskirchen, A 1, km 388,700, FR Saarbrückenergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 153 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.
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