Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hertenstein, auf der Zwickauer Straße, i. h. Einmündung Teichgasse, RF Wildenfels um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät ES 3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Zwickau übersandte Verwarnung / Anhörung

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