Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Montabaur, BAB 3, km 6,8, Gem. Montabaur, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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