Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rietz-Neuendorf, OT Groß Rietz, Beeskower Chaussee, FR Fürstenwalde mit 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 dokumentierte 42 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandte Zeugenfragebogen

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