Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h wurde in Stuttgart-Ost, auf der Reitzensteinstraße 44, in Richtung Metzstraße, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Radarmessung mit Messgerät: speedophot mobil mit Foto ergab 46 km/h. Verwarnungsgeld: 35,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Verwarnung mit / Anhörung
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