Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 34246, Vellmar, Gem. Vellmar, B 7, Bereich Bahnquerung, FR Calden um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 40,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan M1/FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandte Verwarnung / Anhörung
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