Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63762, Großostheim, Ostendstr., Höhe Hs. Nr. 8 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 46 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain übersandte Formular Anhörung
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