Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 255, unter der Brücke, km 1,2, i.R. stadteinwärts mit 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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