Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, km 20,3, Brückenbauwerk, FR Prenzlau / Polen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 139 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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