Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Straubing, Geiselhöriger Str., H. BayWa, Ri. ortseinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 ergab 69 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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