Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Heyersum, B 1, km 9,960, FR Hameln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto 68 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Zeugenfragebogen
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