Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, AS Mainzer Straße, Fahrtrichtung Rüdesheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 80 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 210 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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