Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Ingersheim, Ludwigsburger Str., Höhe Haltebucht, FR Freiburg um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Festgestellt wurden 50 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen übersandte Zeugenfragebogen

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