Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, auf der B 31, ortsauswärts, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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