Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Stahmelner Str., zw. Mühlenstr / Linkelstr. mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Poliscan FM1 und Fahrerfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Leipzig übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”