Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Stahmelner Str., zw. Mühlenstr / Linkelstr. mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Poliscan FM1 und Fahrerfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Leipzig übersandt.

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