Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Rotenburg, Station ROW-B215-390-1232 um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPHS, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Anhörung

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