Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 102 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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