Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Abelitz, auf der Emderstr., B 210, Höhe Haus Nr. 62 – 64, Richtung Emden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV 3
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandt.
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