Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 6, bei km 177,580, Gem. Grafschaft, FR Köln mit 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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