Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 3,5, in FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 142 km/h bei erlaubten 1200 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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