Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, OT Breckenheim, A 3, km 151,980, Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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