Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Bebra – Breitenbach, auf der B 27, Höhe Kilometer 032/1,8, Richtung Bebra um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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