Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Lasermessung Messgerät PoliScan und Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen
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