Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 14055, Berlin Ch / Wi., BAB 115, Ri. Dreilinden um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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