Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 59423, Unna, Iserlohner Straße, Höhe BAB A 44, FR Stadtmitte mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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