In Aschheim, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West, A 96, im Abschnitt 450, Höhe km 1,832, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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