Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88518, Herbertingen, auf der B 32 / B 311, Höhe Kläranlage, Richtung Bad Saulgau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 125 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sigmaringen übersandte Zeugenfragebogen

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