Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76461, Muggensturm, L 67, Höhe Tiergehege, FR Kuppenheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Sensormessung mit ESO Einseitensensor 3.0 mit Foto ergab 75 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rastatt übersandte Zeugenfragebogen

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