Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Köditz, B 173, Abschnitt 960, km 1.880, Ri. Hof wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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