Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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