Auf der BAB 2, bei km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor mit Beweisfoto 126 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Zeugenanhörung
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