Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h  wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

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