Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Negernbötel, auf der B 205, Parkplatz AS Wahlstedt, FR Neumünster um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Vordruck Anhörung
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