Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 13089, Berlin Pk, Prenzlauer Promenade, Ri. BAB A 114 . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 57 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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