Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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