Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ludwigshafen, B 44, Hochstraße Nord, Höhe Rathaus, Rtg, Mannheim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 77 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Zeugenfragebogen
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