Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rehlingen, A 8, Höhe PP Niedmündung, Rtg. Saarlouis die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Das Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab 88 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen
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