Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.06.2016 auf der BAB 20, km 327.94, in FR Prenzlau/Lübeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 128 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,  StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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