Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sankt Augustin-Meindorf, BAB 59, FR Königswinter / Bonn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 129 km/h. Mit Messgerät VDS M5 digital, Frontfoto wurden 100 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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