Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 3, im Bereich von km 48,050, in der Gemeinde Neustadt, in Fahrtrichtung Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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