Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 ergab 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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