Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden-Meißen, auf der B 482, südliche Abfahrt zur B 65, FR Norden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Traffipax TPH-S ergab 100 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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