Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Detmold, Externsteinestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 80 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Detmold übersandte Vordruck Anhörung

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