Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei MS 211/ B 189, Abschnitt 20, km 0,408, FR Stendal, in FR Wahrenberger Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die durch Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto festgestellte Geschwindigkeit betrug 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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