Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte im Landkreis Peine, auf der BAB 2, Höhe Rastplatz Zweidorfer Holz, bei km 182,455, FR Berlin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 110 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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