Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wabern, B 253, A 49, AS Wabern, FR Bad Wildungen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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