Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, bei km 2,2, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 151 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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