Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Pettendorf, St 2660, im Abschnitt 580, Kneiting, bei km 4,550, Ri. Hemau um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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