Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, in Fahrtrichtung Dortmund die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 92 km/h bei zulässigen 60 km/h mit stationärer Überwachungsanlage, TraffiStar S 330 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung
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