Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im LK Vechta, 49413, Dinklage, auf der BAB 1, bei km 178,480, Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta
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